Erhöhung des Mindestlohns und Minijobgrenzen Stichtag 01.01.2022 Aufgrund der aktuellen Situation wird der erst zum 01.07.2022 auf 10,45 € erhöhte Mindestlohn zum 01.10.2022 ein weiteres Mal auf 12,00 € erhöht. Dies hat auch umfangreiche Auswirkungen auf die Minijobs.
Die Grundsteuerreform 2022 Zwingende elektronische Abgabe der Feststellungserklärung der Grundsteuerwerte zum 01.01.2022. Diese Meldung muss im Zeitraum vom 01.07.2022 – 31.10.2022 abgegeben werden!